Förderpädagogik
1.1. Zielsetzung
Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen werden, wenn immer möglich, in der Regelklasse unterrichtet und integriert. Dazu wird das Verfahren «Schulische Standortgespräche» angewandt.
Die verschiedenen Lehr- und Fachpersonen arbeiten interdisziplinär zusammen, so dass die Schülerin/der Schüler bestmöglich gefördert und die Ressourcen optimal genutzt werden.
Die Entscheidung über Massnahmen zur Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen wird von den Eltern, den Klassenlehrpersonen und der Schulleitung gemeinsam in der Planungsgruppe oder am SSG (mit nachträglicher Bewilligung der SL) getroffen.
1.2. Integratives Schulmodell
Im integrativen Schulmodell wird neben der Unterstützung von Kindern mit besonderem Förderbedarf auch die Schulentwicklung im Allgemeinen gefördert. Dies sind unter anderem:
• Umgang mit einer heterogenen Schülerschaft
• veränderte Auffassung von Lernen
• Stärkenorientierung
• erweiterte und individualisierende Unterrichts- und Lernformen (beispielsweise kooperatives Lernen)
• Förderung der Zusammenarbeit im Team, mit Eltern und Fachpersonen.
Die Schule Wildberg besuchen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Begabungen, mit Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich. Die integrative Förderung ermöglicht die gemeinsame Schulung der Schülerinnen und Schüler mit und ohne besondere pädagogische Bedürfnisse durch die Regelklassenlehrperson, unterstützt durch eine Lehrperson der Schulischen Heilpädagogik (SHP).
1.3. Sonderpädagogische Massnahmen
- Integrative Förderung (IF)
- Nachteilsausgleich
- Angepasste Lernziele
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
- Begabtenförderung
- Hausaufgabenstunde
- Logopädie-Therapie
- Psychomotorik-Therapie
- Integrative Sonderschulung (ISR)
- Externe Sonderschulung